Denkmalschutz: Mehr Spielraum für Lohberger Hausbesitzer
Die strengen Vorgaben des Denkmalschutzes sollen in Lohberg in einigen Bereichen gelockert werden. Die Gestaltungssatzung von 2004 wird überarbeitet, etwa bei Anbauten.
Mehr Freiheit bei der Gestaltung ihrer Häuser und Grundstücke möchte die Stadt Dinslaken den Eigentümern in der Gartenstadt gewähren. Der Planungsausschuss spricht sich dafür aus, die strengen Vorschriften in einigen Punkten zu lockern. Der Denkmalschutz in der historischen Zechensiedlung schreibt sehr detailliert vor, wie ihr ursprünglicher baulicher Charakter zu wahren ist. Unter anderem bei Anbauten und PKW-Stellplätzen sollen die Vorgaben nun überarbeitet werden.
Von 2004 stammt die derzeitig gültige Fassung der Gestaltungssatzung Lohberg. Zu verwendende Farben, Materialien und Formen listet sie penibel auf. Die Stadtverwaltung hat festgestellt, dass im Zuge der Privatisierung der Lohberger Häuser viele Vorschriften nur noch schwer durchsetzbar und vermittelbar sind. Die Hausbesitzer fühlen sich oftmals eingeschränkt.
Intensive Gespräche mit der Denkmalpflege
Der Fachdienst Bauaufsicht und Denkmalpflege führt derzeit intensive Gespräche mit dem Amt für Denkmalpflege des Landschaftsverbands Rheinland (LVR). Ein Thema sind eingeschossige Anbauten, die bisher nur im rückwärtigen Bereich nördlich der Grabenstraße, westlich der Kohlen- und Bergmannstraße sowie südlich der Schachtstraße zulässig sind. Der LVR prüft, ob Anbauten auch in anderen Straßen gestattet werden können. Auch über PKW-Stellplätze, Terrassenüberdachungen und Materialvorgaben wird nachgedacht.
Ende Oktober 2018 wollen die Denkmalexperten von Stadt und LVR die Spielräume diskutieren, um den Anwohnern entgegen zu kommen und zugleich das Escheinungsbild der über 100 Jahre alten Gartenstadt zu erhalten.
„Gestaltungsvielfalt innerhalb einer übergeordneten Einheitlichkeit“
Die Satzung von 2004 hatte diejenige von 1977 ersetzt: „Insbesondere die vorhandene Gestaltungsvielfalt innerhalb einer übergeordneten Einheitlichkeit ist als wesentliches Merkmal des Siedlungsbildes erkannt worden“, heißt es in der Präambel von 2004.
Und weiter: „Die charakteristische Wirkung in den Außenräumen der Zechensiedlung Lohberg soll durch die Festsetzungen der Satzung bewahrt werden. Insbesondere die aus den historischen Bauakten überlieferten, typischen baulichen Gestaltmerkmale sollen erhalten bzw. wieder aufgenommen werden. Form, Größe, Proportion und Materialauswahl müssen sich daher am ursprünglichen Bestand der Gebäude orientieren. Der Grund-
satz der Vielfalt innerhalb einer Einheit muss gewahrt werden.“
Grundsätze einer Gartenstadt auch in der Neubausiedlung
Ob Farben, Fassaden, Fensterbänke, Türen oder Treppen – kein Bereich bleibt in der Satzung ausgespart. Um den Gesamtcharakter der Siedlung zu bewahren, muss sich jeder Hauseigentümer an die Vorgaben halten. Aber das weiß man, wenn man sich in einem denkmalgeschützten Stadtviertel niederlässt. Schließlich ist es ein Privileg, nicht in gesichtslosen Zweckbauten zu leben, sondern in so vielfältig gestalteten historischen Häusern.
Der Reichtum an baulichen Varianten findet sich übrigens auch in der Lohberger Neubausiedlung wieder. Diese wird ebenfalls nach den Grundsätzen einer Gartenstadt errichtet, jedoch nach Bauprinzipien des 21. Jahrhunderts. Wichtig ist auch hier, dass die Freiheiten der einzelnen Hauseigentümer sich dem Gesamtbild unterordnen. Zudem spielen ökologische Materialien eine große Rolle, wie es sich für das zukünftig CO2-neutrale Quartier gehört.
Text und Fotos (während einer Führung durch die Gartenstadt): Gudrun Heyder
INFO
Die 59-seitige Gestaltungssatzung von 2004 findet sich auf der Webseite der Stadt:
https://www.dinslaken.de/C12573A70061A420/files/606.pdf/$file/606.pdf?openElement